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Gefahrstoffsymbole
Gefährlich sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes genannten und in Anhang VI der Richtlinie 67 / 548 / EWG näher bestimmten Eigenschaften aufweisen. Die Kennzeichnung erfolgt durch diese Symbole: