Was muss für den Gebrauch von Palettenregalen beachtet werden?

Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung.
Sie müssen gemäß §10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden.
Die Norm DIN EN 15 635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Gerne führen wir für Sie eine regelmäßige Regalinspektion durch unsere Experten durch.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.