Bereitstellung personenbezogener Daten

Zum Teil ist die Bereitstellung personenbezogener Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben. Aus diesem Grund kann es z. B. zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die durch uns verarbeitet werden müssen. Beispielsweise sind sie für einen Vertragsabschluss verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann.

Vor der Bereitstellung personenbezogener Daten können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser klärt Sie darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten im Einzelfall gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und welche Folgen eine Nichtbereitstellung dieser Daten hätte.